LAW Aktuell
Geschrieben von RA Christoph WilhelmLAW Aktuell 12.11.2019: Das Ende der „Lindenstraße“
Arbeitsgericht Köln, Urteil v. 18.09.2019 – 2Ca 2696/19
Der Kläger ist bei der Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge seit 2005 für die Produktion der Serie angestellt (Letzte Befristung vom 1.01.2018 bis 31.12.2019).
Nach der Entscheidung der ARD, die Produktion einzustellen, kündigte die Beklagte die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeiter der Produktion ordentlich zum 31.12.2019. Mit einer Kündigungsschutzklage wendet sich der Kläger vor dem ArbG Köln gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses (geklagt haben daneben noch weitere 11 der betroffenen Mitarbeiter).
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 11.11.2019: Mal wieder auf den Hund gekommen! Beweiserleichterung bei „Hundekampf“
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2019 - 7 U 86/18
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 08.11.2019: Keine Mieterhöhung nach Modernisierung im Härtefall
BGH, Urt. v. 09.10.2019 – VIII ZR 21/19
Vermieter dürfen nach einer durchgeführten Modernisierungsmaßnahme die Miete nur dann erhöhen, wenn die dadurch entstehende monatliche Belastung für den Mieter keinen Härtefall auslöst.
Immobilien kommen wie praktisch alle anderen Gebrauchsgüter in die Jahre. Allein schon aufgrund des allgemeinen technischen Fortschritts kann die „moderne Wohnung" aus den 50er Jahren ein Modernisierungs- oder gar Sanierungsfall in den 00er Jahren sein. Zudem kann es, etwa bei der Wärmedämmung, sogar gesetzliche Pflichten zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter geben. Im Gegenzug für den mit dem erhöhten Wohnkomfort einhergehenden Aufwand hierfür darf dieser sodann grundsätzlich die Miete anpassen und so den Mieter an den Kosten beteiligen.
Geschrieben von Achim Wüst
LAW Aktuell 08.11.2019: Voll auf Speed! Zoll stellt mehr als 50 kg Drogen sicher
LG Kleve, Urteil v. 4.11.2019
Sportlich an der Spitze trifft eine Profi-Sprinterin das Urteil wie ein Schlag: Das Landgericht Kleve hat die 27-Jährige wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel (vgl. §§ 29 bis 30a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)) zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Sprinterin habe im Juni wissentlich rund 50 Kilogramm Ecstasy (!) und rund zwei Kilogramm Crystal Meth im Auto über die Grenze gebracht.
Niemand würde einem Kurier Drogen im Straßenverkaufswert von 1,5 Millionen Euro überlassen, wenn der nichts davon wisse, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby in seiner Urteilsbegründung: "Ein solches Risiko geht kein Drogenhändler ein." Die Angeklagte habe zumindest billigend in Kauf genommen, eine nicht geringe Menge Drogen über die Grenze zu bringen. Mit dem Urteil lag das Gericht über dem von der Anklage geforderten Strafmaß.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 07.11.2019: Über den Wolken … sollte man besser nüchtern sein! Keine Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters bei Rausschmiss aus dem Fluzeug.
AG München, Urteil vom 23.07.2019 - 182 C 18938/18
„Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein", trällerte es in den 70er Jahren munter aus allen Radios. Um allerdings dorthin zu gelangen, etwa als Passagier in einem Flugzeug, gibt es dann doch, ganz bodenständig, einige Regeln zu beachten. Eine davon lautet: Es fliegt nur, wer auch flugtauglich ist, anderenfalls fliegt der Betreffende raus – und zwar aus dem Flugzeug noch vor dessen Start.
Der Kläger war dem Bodenpersonal einer Fluggesellschaft aufgrund seines wankenden Gangs, erheblicher Konzentrationsstörungen und starken Alkoholgeruchs aufgefallen und, da es ihm nicht möglich war, selbstständig zu stehen, auch sodann als fluguntauglich erschienen. Der Kläger musste das Flugzeug daher verlassen und statt des gebuchten Flugs am nächsten Tag einen fast 2.000€ teuren Flug nehmen. Seine Klage auf Schadensersatz gem. §§ 651a; § 651i Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Nr. 7; 651n BGB gegenüber dem Reiseveranstalter hatte vor dem Amtsgericht München keinen Erfolg. Durch die Entscheidung des Flugkapitäns, den sichtlich betrunkenen Passagier wieder von Bord zu weisen, ist zwar der Ausfall des Fluges verursacht worden. Die Nichterbringung einer Reiseleistung (auch der ersten!) stellt auch einen Reisemangel i.S.d. § 651i BGB dar. Allerdings trifft den Kläger ein (alleiniges) Verschulden i.S.d. § 651n Abs. 1 Nr. 1 BGB, das zum Anspruchsausschluss führt, da der Rausschmiss gerechtfertigt war.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 06.11.2019: Da geht schnell mal Uber(-haupt) niX mehr! LG Köln untersagt Betrieb von Uber X in Deutschland
Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln. Begründung: Die gem. § 47 I PBefG erforderliche Annahme des Beförderungsauftrags am Betriebssitz ist nicht gewährleistet. Uber schreibt seinen Geschäftspartnern – also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen – zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. Das Gericht moniert in seinem Beschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus dem Betriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 05.11.2019: Vor falschem Gericht klagen kommt teuer!
BGH, Urteil vom 17.10.2019, III ZR 42/19
Verklagt eine Vertragspartei die andere vor einem unzuständigen Gericht, weil eine bindende Gerichtsstandsvereinbarung (in der ZPO §§ 38 ff) vorliegt, kann der verklagten Partei Schadensersatz für ihre damit verbundenen Aufwendungen der Rechtsverteidigung zustehen.
Die Divergenz des anglo-amerikanischen zum kontinental-europäischen Rechtskreis ist allgemein bekannt. Sowohl bei der Gerichtsbesetzung, dem Verfahrensgang wie dann aber auch etwa beim case law des common laws und schließlich erst recht bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldhöhen geht es schnell mal deutlich auseinander. Und dann ist es natürlich bei transnationalen Verträgen immer einfacher, vor Gerichten des eigenen Rechtskreises zu prozessieren. Nur dürfen dem halt keine bindenden Gerichtsstandsvereinbarungen entgegenstehen.
Geschrieben von D.D.
LAW Aktuell 05.11.2019: Wärste' nur mal auf dem Rasen geblieben! „Unverbesserlicher rasender“ Profifußballer verliert Führerschein
VG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2019 - 6 K 4482/18
Die Stadt Düsseldorf hat Nabil Bentaleb, der für den FC Schalke 04 in der 1. Fußball-Bundesliga spielt, zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen.
Gegen den Spieler, der Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis ist, ergingen unter anderem wegen elf zwischen November 2016 und April 2018 begangener Geschwindigkeitsübertretungen Bußgeldbescheide, die ihm teilweise befristete Fahrverbote auferlegten. Mehrmals waren Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h im Düsseldorfer Rheintunnel gemessen worden. Weil der Fußballer in weniger als zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister erreicht hatte, forderte ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Dieser Aufforderung folgte er nicht, worauf ihm der Führerschein entzogen wurde.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.11.2019
Auf die Stufe kommt es an: Hemmung einer Ausschlussfrist analog § 203 BGB? 20/19 ZR
Sounds:
1. Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 S. 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.
2. Auf eine Ausschlussfrist, die eine Geltendmachung beim Vertragspartner selbstfordert (1. Stufe) ist § 203 S. 1 BGB aber nicht analog anwendbar.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 31.11.2019Wieder neues von den Ausschlussfristen: Wirkung des Mindestlohns und Auslegung der Klausel 19/19 ZR
BAG, Urteil vom 30. Januar 2019, Az. 5AZR 43/18 = NZA 2019, 768
Sounds:
1. Eine als AGB gestellte Verfallklausel, welche die von § 77 IV
4 BetrVG und § 4 IV 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst, ist insoweit
teilnichtig (§ 139 BGB). Allein dieser Verstoß und eine sich nur daraus
ergebende unzureichende Transparenz führen aber nicht zur Gesamtunwirksamkeit
der Verfallklausel nach § 307 I S. 2 BGB.
2. Bloße Teilnichtigkeit liegt auch bei einem Verstoß gegen § 3
S. 1 MiLoG vor, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der vor Inkrafttreten
des MiLoG geschlossen wurde.
3. Der Mindestlohn ist stets vom Streitgegenstand einer auf
Vergütung für geleistete Arbeit gerichteten Klage umfasst.
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1. Eine als AGB gestellte Verfallklausel, welche die von § 77 IV 4 BetrVG und § 4 IV 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst, ist insoweit teilnichtig (§ 139 BGB). Allein dieser Verstoß und eine sich nur daraus ergebende unzureichende Transparenz führen aber nicht zur Gesamtunwirksamkeit der Verfallklausel nach § 307 I S. 2 BGB.
2. Bloße Teilnichtigkeit liegt auch bei einem Verstoß gegen § 3 S. 1 MiLoG vor, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der vor Inkrafttreten des MiLoG geschlossen wurde.
3. Der Mindestlohn ist stets vom Streitgegenstand einer auf Vergütung für geleistete Arbeit gerichteten Klage umfasst.
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