LAW Aktuell
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 16/19 ZR
BAG, Urteile vom 22. Januar 2019, Az. 9 AZR 45/16 = NZA 2019, 829; Az. 9 AZR 10/17 = NZA 2019, 832 und Az. 9 AZR 328/16 = NZA 2019, 835
Urlaubsabgeltung auch bei Tod im laufenden ArbeitsverhältnisSounds:
1. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 I BGB i.V.m. § 7 IV BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Mindesturlaubs.
2. Auch ein dem Erblasser nach § 208 I 1 und II 1 SGB IX n.F. zustehender Urlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber den Erben abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endet.
3. Tarifparteien und Arbeitsvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 I der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 I BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln.Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 15/19 ZR
BAG, Urteil vom 31. Januar 2019, Az. 2 AZR 426/18 = NZA 2019, 893
Ordentliche Verdachtskündigung: personenbedingter Kündigungsgrund mit Anforderungen des § 626 BGB
Sounds:
1. Der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers i.S.v. § 1 II KSchG sozial rechtfertigen.
2. Eine ordentliche Verdachtskündigung kann durch den eigetretenen Vertrauensverlust nur dann i.S.v. § 1 II KSchG „bedingt" sein, wenn das Verhalten, dessen der Arbeitnehmer verdächtig ist, - wäre es erwiesen - sogar eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt hätte.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 14/19 ZR
BGH, Urteil vom 26. März 2019, Az. II ZR 244/17 = NZA 2019, 706 = ZIP 2019, 960 = DB 2019, 1138
Sounds:
1. Bei der Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft ist zwischen einem nationalen und einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff zu unterscheiden.
2. Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer i.S.v. § 6 I S. 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 I Nr. 2 AGG eröffnet ist; hier gilt also ein unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 13/19 ZR
BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019, Az. 9 AZB 23/18 = NZA 2019, 490 = NJW 2019, 1627
Rechtsweg zum Arbeitsgericht: GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person?
Sounds:
1. Durch Abberufung von der Geschäftsführerposition entfällt die Fiktion des § 5 I S. 3 ArbGG. Erfolgt diese vor der letzten Tatsachenverhandlung, so ist die Fiktion nicht mehr anwendbar. Ob der Rechtsweg eingreift, hängt dann von § 5 I S. 1 und S. 2 ArbGG ab.
2. Die Frage des Zugangs zu den Gerichten für Arbeitssachen und der Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der nationalen Gerichte fällt nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. Auszugehen ist deshalb vom allgemeinen nationalen und nicht von einem unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 09/19 ÖR – 2. Staatsexamen
VG München, Urteil v. 12.07.2016 – M 2 K 15.5391, www.gesetze.bayern.de
Sound:
Die Erneuerung einer Anlage nach § 36 WHG ist im Gegensatz zur bloßen Instandhaltung einer „Errichtung" i.S.d. § 36 WHG gleichzusetzen. Eine Brücke bedarf einer wasserrechtlichen, keiner baurechtlichen Genehmigung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Seehausen hat vor einiger Zeit eine Straßenbrücke über die Schwarzach, einem Gewässer zweiter Ordnung, erneuert, von der ehemaligen Brücke wurden noch einige Stahlträger verwendet, ansonsten handelte es sich um eine Neuerrichtung. Die Straßenführung wurde nicht verändert, es handelt sich um eine ca. 5 km lange Ortsstraße, die nur für den innerörtlichen Straßenverkehr von Bedeutung ist. Für dieses Bauwerk wurde der Gemeinde vom zuständigen LRA Dachau eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 08/19 ÖR – 2. Staatsexamen
VGH München, Beschl. v. 25.03.2019, Az. 15 C 18.2324,www.gesetze.bayern.de
Anordnungen bzgl. bestandsgeschützter baulicher Anlagen – Reichweite des Art. 54 Abs. 4 BayBO
Sound:
Art. 54 Abs. 4 BayBO vermittelt bei einem Gefahrenverdacht, wenn dieser aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht auf objektiven Umständen beruht und für sich bereits die tatbestandliche Schwelle einer „erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit" erreicht, grundsätzlich - als erstem Schritt zu Gefahrenabwehr - die behördliche Befugnis zur Anordnung von Maßnahmen, die der genauen Abklärung der Gefahrenlage dienen.
Sachverhalt:
Z ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nrn. 200 der Gemarkung S. am Main, Landkreis Würzburg. Das Grundstück ist mit einem Gebäude aus der Zeit um 1920 bebaut, daran wurde um 1950 ein genehmigter Anbau direkt an der angrenzenden Webergasse errichtet.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 07/19 ÖR – 2. Staatsexamen
VGH München, Beschl. vom 09.04.2019, 9 CS 18.2200, www.gesetze-bayern.de
Wenn dem Nachbarn die Ohren dröhnen – Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine Lautsprecheranlage
Sound:
Der Grundsatz der Bestimmtheit vermittelt Drittschutz insoweit, dass der Nachbar erkennen können muss, was auf ihn zukommt und mit welchen Immissionen er zu rechnen hat. Daher muss der Bauantrag das Vorhaben genau beschreiben, die schalltechnischen Untersuchungen müssen sich an dieser Beschreibung orientieren. Kann die Nutzung danach nicht genau nachvollzogen werden, ist der Nachbar in seinen Rechten verletzt.
Sachverhalt:
Die kreisangehörige Gemeinde G, Oberbayern, betreibt eine Sportanlage mit kleinem Fußballplatz sowie Leichtathletikeinrichtungen als öffentliche Einrichtung. Die Anlage wird von Vereinen und für den Schulsport benutzt.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 12/19 ZR
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Januar 2019, Az. 22 W 43/18 = NJW 2019, 1158
„Erledigung" vor Rechtshängigkeit: Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz § 269 III 3 ZPO?
Sounds:
Sachverhalt:
Die Klägerin hat mit der Klage Schadensersatz aus einem
Verkehrsunfall geltend gemacht. Nach Anhängigkeit, aber vor Rechtshängigkeit
der Klage hat der Beklagte die Klageforderung gezahlt. BAG, Urteil vom 18. Oktober 2018, Az. 2 AZR 374/18 =
NZA 2019, 246 Sounds: 1. Eine Vereinbarung, die unter Verstoß gegen § 622 VI
BGB für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die
Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt,
ist nach §§ 134, 139 BGB nichtig. 2. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten damit, ohne
dass dies in § 622 VI BGB gesondert hätte bestimmt werden müssen,
ebenfalls die kurze Frist und die zusätzlichen Kündigungstermine. 3. Ein Verstoß gegen § 622 VI BGB hat nicht zur Folge,
dass sich die Frist für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert. Die
Voraussetzungen für eine analoge Anwendung von § 89 II HGB liegen
nicht vor (Änderung der Rechtsprechung). BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 2 AZR 370/18 = NZA 2019, 445 = NJW 2019, 1161 Seite 80.5 von 138 - Artikel 795 bis 805 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück71.572.573.574.575.576.577.578.579.580.581.582.583.584.585.586.587.588.589.5vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 11/19 ZR
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 10/19 ZR
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