hemmer-shop hemmer wüst verlag
Benutzerkonto Ihr Warenkorb

LAW Aktuell

LAW aktuell durchsuchen / sortieren

Suchbegriff:
Rechtsgebiet
Staatsexamina
 
Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 04/18 ÖR

VGH München, Urteil vom 11.04.2017, Az 1 B 16.2509,www.gesetze-bayern.de

Wenn’s der Landwirt übertreibt, hilft die Privilegierung nichts

Sound:

Selbst wenn ein Landwirt einen privilegierten Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB führt, muss er bei der Errichtung von Nebengebäuden darauf achten, dass diese von ihrer Erscheinungsform als landwirtschaftliche Gebäude erkennbar sind.

Sachverhalt:

K betreibt seit längerer Zeit eine vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) anerkannte Landwirtschaft im Außenbereich der kreisangehörigen Gemeinde G in Oberbayern. Er errichtete auf einem ihm gehörenden Grundstück ca. fünf Kilometer von der Hofstelle entfernt einen Betonbau, der nach seinen Angaben als Schutzeinrichtung für seine Rinder dienen soll. Eine Baugenehmigung hatte er weder beantragt noch erhalten.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 14/18 ZR – 2. Staatsexamen

BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017, Az. VI ZR 520/16 = NJW 2018, 402

Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der Leistungsklage

Sounds:

1. Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens bekommt die ihm hieraus entstandenen Kosten grds. im späteren Hauptsacheverfahren über die §§ 91 ff ZPO erstattet.

2. Er kann aber auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch – etwa aus Verzug gemäß §§ 280 I, II, 286 I BGB – haben.

3. Einen solchen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch kann der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren i.S.d. § 494a ZPO – und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage – nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a I ZPO nicht gestellt ist.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 13/18 ZR – 2. Staatsexamen

BGH, Beschluss vom 31. Januar 2018, Az. XII ZB 175/17 = NJW 2018, 950

Auskunftsanspruchs zum Zwecke der Abwehr eines Zugewinnanspruchs: Verjährungshemmung durch Zahlungsantrag des Gegners!

Sounds:

1. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 I 1 BGB kann auch vom potentiellen Zugewinnschuldner zum Zwecke der Abwehr eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich erhoben werden.

2. Die Verjährung der wechselseitigen Auskunftsansprüche aus § 1379 BGB beginnt gleichzeitig mit der Verjährung des Zahlungsanspruchs auf Zugewinnausgleich, zu dessen Berechnung sie dienen sollen.

3. Durch die Stellung des Leistungsantrags im Zugewinnausgleichsverfahren wird nicht nur die Verjährung des Zahlungsanspruchs, sondern auch der wechselseitigen Auskunftsansprüche gemäß § 1379 BGB gehemmt, also auch die Verjährung des Auskunftsanspruchs des Gegners.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 12/18 ZR – 2. Staatsexamen

BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017, Az. XII ZB 488/16 = NJW 2018, 610

Zugewinnausgleich: Stichtagsverschiebung bzgl. Endvermögen wg. manipulativ frühem Scheidungsantrag?

Sounds:

1. Der für das Endvermögen grds. maßgebliche Stichtag des § 1384 BGB (Zustellung des Scheidungsantrags) kann in besonderen Ausnahmefällen im Fall einer verfrühten Stellung des Scheidungsantrags zu modifizieren sein. Ein solcher Ausnahmefall ist aber nur dann gegeben, wenn das sich ohne eine solche Korrektur ergebende Ergebnis grob unbillig erscheint und die Gewährung des Ausgleichsanspruchs in der vom Gesetz vorgesehenen Art und Weise dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde. Die verfrühte Stellung des Scheidungsantrags als solche genügt hierfür noch nicht.

2. Liegt ein solcher Ausnahmefall vor, erstreckt sich die Auskunftspflicht des § 1379 BGB auf einen anderen Zeitpunkt als die in dieser Norm genannten Zeitpunkte.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 11/18 ZR – 2. Staatsexamen

BAG, Urteil vom 11. Oktober 2017, Az.: 5 AZR 694/16 = NZA 2018, 390 = NJW 2018, 1038

Verjährungshemmung: Zustellung „demnächst" bei Mahnverfahren im falschen Rechtsweg

Sounds:

1. Für die Zustellung „demnächst" i.S.d. § 167 ZPO besteht bezüglich der Länge des Zeitraums, binnen dessen eine solche Zustellung bewirkt werden muss, keine absolute zeitliche Obergrenze.

2. Bei Verjährungshemmung nach § 204  I Nr. 3 Alt. 1 BGB durch Zustellung eines Mahnbescheids ist vor dem Hintergrund der in § 691 II ZPO enthaltenen Frist regelmäßig davon auszugehen, dass eine Zustellung nur dann nicht mehr als „demnächst" i.S.d. § 167 ZPO anzusehen ist, wenn ein nachlässiges Verhalten der Partei zu einer Verzögerung der Zustellung des Mahnbescheids von mehr als einem Monat führt. Die Vorschrift des § 691 II ZPO ist entsprechend anwendbar auf Fälle, in denen der Mahnantrag behebbare Fehler enthält.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 10/18 ZR – 2. Staatsexamen

BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. VI ZR 24/17 = NJW 2018, 935

Materiell-rechtlicher Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten: Voraussetzungen und Umfang

Sounds:

1. Ein dem Geschädigten zustehender Schadensersatzanspruch umfasst grds. auch ohne zusätzliche Voraussetzungen, wie etwa Verzug, den Ersatz der durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten.

2. Einem solchen Anspruch ist im Verhältnis zum Schädiger grds. der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht. Abzustellen ist dabei auf die letztlich festgestellte oder unstreitig gewordene Schadenshöhe.

3. Auf den für den Ersatzanspruch maßgeblichen Gegenstandswert hat es keinen werterhöhenden Einfluss, dass der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts noch davon ausgehen konnte, seine Hauptforderung sei zu einem höheren als dem später festgestellten oder unstreitig gewordenen Betrag begründet.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Ingo Gold

LAW Aktuell 09/18 ZR – 2. Staatsexamen

BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017, Az. 9 AZR 80/17 = NZA 2017, 57

Ausschlussfrist: keine Fristwahrung des Urlaubsabgeltungsanspruchs durch Kündigungsschutzklage

Sounds:

1. Die für den Lauf einer Ausschlussfrist maßgebliche rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien tritt durch die wirksame Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist ein. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat. Dies gilt sogar dann, wenn später durch gerichtlichen Vergleich die Beendigung durch die Kündigung festgestellt wird.

2. Fordert eine Ausschlussfrist eine „schriftliche" Geltendmachung von Ansprüchen, so ist diese in verfassungskonformer Auslegung durch die Erhebung einer Bestandsschutzklage gewahrt, wenn es um Ansprüche aus Annahmeverzug geht. Dies gilt aber nicht beim Urlaubsabgeltungsanspruch, weil dieser gerade nicht auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abstellt, sondern nur im umgekehrten Fall eingreift.

Weiterlesen ...


LAW Aktuell Schadensersatzpflicht der Eltern nach § 832 I BGB

Schadensersatzpflicht der Eltern nach § 832 I BGB wegen Toilettenverstopfung durch dreijähriges Kind

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2018 - I-4 U 15/18

Geschrieben von: RA Michael Bäumer

hemmer.office Vorteile

 
+++ Haftung der Eltern wegen Aufsichtspflichtverletzung gem. § 536c Abs. 2 Satz 1; §§ 535, 280 I, 241 II; § 831; § 823 I; § 832 I BGB +++ Grenzen der Aufsichtspflicht bei dreijährigem Kind +++

Sachverhalt (stark verkürzt und vereinfacht): Ein dreieinhalbjähriges Kind benutzte nachts solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Auf Grund der Beschaffenheit des Spülknopfes (seit Mietbeginn defekt) konnte sich dieser leicht verhaken, wenn er nicht in einer bestimmten Weise bedient wurde. Nach der Benutzung der Toilette durch das Kind lief ununterbrochen Wasser nach. Dadurch entstand dem Vermieter ein Wasserschaden in Höhe von 15.000 € auf, den er von der Mutter ersetzt verlangt.

A) Sound

Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind schlafen gelegt wird, dieses aber unbeobachtet aufsteht, zur Toilette geht, durch eine Menge Klopapier den Abfluss verstopft und dadurch das Badezimmer überschwemmt.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 03/18 ÖR

VG Augsburg, Urteil vom 14.07.2016 – Au 2 K 16.416 sowie VGH München, Beschl. vom 11.05.2017 – 14 ZB 16.1775,  sowie BayVBl 2017, 777
 
Auch im Naturschutzrecht gibt es Drittschutz – Verpflichtung zur Beseitigung eines Zaunes
 
Sound:

Ein Elektrozaun in einem Wald, der zur Vermeidung von Schäden in der Landwirtschaft durch Wildschweine errichtet wurde, kann eine unzulässige Sperre i.S.d. Art. … BayNatSchG sein. Ein Dritter kann durch Verpflichtungsklage den Erlass einer Beseitigungsanordnung erzwingen.

Sachverhalt:

A ist Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen in unmittelbarer Nähe zum Staatsforst Hohenberg, Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er hat in den letzten Jahren erhebliche Schäden an seinen angebauten Feldfrüchten durch Wildschweine erlitten. Dieses Schwarzwild hat seinen Haupt-Aufenthaltsort in den Wäldern des Staatsforstes.

Weiterlesen ...


Geschrieben von Martin Mielke

LAW Aktuell 02/18 ÖR

VG München, Urteile vom 18.02.2015, Az. M 7 K 14.1412 sowie M 7 K 14.2599, www.gesetze.bayern.de
 
Die Finanzhoheit der Gemeinde gilt nicht unbegrenzt, vor allem nicht gegen Prestigeobjekte

Sound:

Einer Gemeinde ist es nicht erlaubt, Privatleute bei der Führung eines Prozesses gegen ein staatlich geplantes Vorhaben zu unterstützen. Auch bei bereits abgegebener Zusicherung kann diese zurückgenommen werden, dies kann aufsichtlich durchgesetzt werden.

Sachverhalt:

Die kreisangehörige Gemeinde H liegt in unmittelbarer Nähe zum Flughafen München. Die Gemeinde hat vergeblich versucht, sich gegen Erweiterungen des Flughafens zur Wehr zu setzen. Am 3. April 2017 wurde Herr X im Rathaus der Gemeinde vorstellig und erklärte, dass er im Januar eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erhoben habe, da diese auch im Interesse der Gemeinde liege, bitte um einen Zuschuss für seine Prozesskosten in Höhe von 10.000 Euro.

Weiterlesen ...


Seite 82.5 von 136 - Artikel 815 bis 825 von insgesamt 1355 Artikel in dieser Rubrik.

zurück73.574.575.576.577.578.579.580.581.582.583.584.585.586.587.588.589.590.591.5vor




Kundenservice Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da.
 
HEMMER CLUB
KUNDENSERVICE
Sie erreichen uns Montag
bis Freitag 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
E-Mail: hemmer-club.de
Frau Petra Wildanger
Tel. 0931 / 79 78 245
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen.
PayPal Kreditkarte Bankeinzug
 
Versand Wir liefern schnell und versandkostenfrei.
Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.


Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr Informationen OK!