LAW Aktuell
LAW Aktuell Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug
BGH, Urteil vom 12.10.2016 – 1 StR 402/16 = jurisbyhemmer
Sounds:
1. Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug ist auf die Wegnahme beim Diebstahl und das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Vermögensverfügung beim Betrug abzustellen.
2. Das freiwillige Einräumen von bloßem Mitgewahrsam ist keine Vermögensverfügung, da sich dies nicht unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
1. Kurzsachverhalt(vereinfacht und abgewandelt): A spricht nachts an einer Straßenbahnhaltestelle O an. Diesem erzählt er, der Akku seines Mobiltelefons sei leer und er müsse einen Anruf tätigen. O übergibt A daraufhin sein Mobiltelefon, in der Annahme, A würde dieses nur für ein Gespräch nutzen. Stattdessen läuft A jedoch, wie von Anfang an geplant, mit dem Mobiltelefon davon.
O nimmt sofort die Verfolgung auf und A kann ihn nicht abschütteln. Als er dies bemerkt, nimmt er ein Messer mit einer feststehenden Klinge von 15 cm aus der Tasche und hält dieses in Richtung des O, der sich zu diesem Zeitpunkt noch in ca. 50 m Entfernung befindet. Hierdurch will A erreichen, dass O die Verfolgung aufgibt und er so sich den Besitz am Mobiltelefon erhalten kann. Jedoch lässt sich O nicht beirren und kann schließlich eine vorbeifahrende Streife auf sich aufmerksam machen. Diese stellt A und gibt das Mobiltelefon an O zurück.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 09/17 ZR
BAG, Urteil vom 28. September 2016, Az. 5 AZR 224/16 = NZA 2017, 124
Sounds:
1. Das Hausverbot eines Kunden ist keiner der Fälle, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls nach § 615 S. 3 BGB zu tragen hat. Es beruht nicht auf betriebstechnischen Umständen.
2. Ein solches Hausverbot bewirkt Unvermögen i.S.d. § 297 BGB, weil der Arbeitnehmer an sich arbeitsfähig ist, aber nicht an den Arbeitsplatz gelangen kann. Daher bestehen keine Ansprüche aus §§ 611, 615 S. 1 BGB, in Einzelfällen aber u.U. aus § 326 II BGB.
3. Erteilt ein Kunde einem Arbeitnehmer Hausverbot, kann es im Rahmen der Mitwirkungspflicht geboten sein, dass der Arbeitgeber auf den Kunden einwirkt und versucht, eine Aufhebung der Maßnahme zu erwirken. Bei Verletzung dieser Pflicht kommen Ansprüche gemäß § 280 I, 241 II BGB gegen den Arbeitgeber in Betracht.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 08/17 ZR
BAG, Urteil vom 9. August 2016, Az. 9 AZR 575/15 = NZA 2016, 1392
Beschäftigungsverbot nach MuSchG: trotz vorheriger Urlaubsfestlegung Übertragung auf die Zeit danach!
Sounds:
1. Das Vorliegen eines Beschäftigungsverbots verhindert – wie die Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung – den zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 I BGB erforderlichen Leistungserfolg.
2. § 17 S. 2 MuSchG verhindert den Untergang des Urlaubs über § 275 BGB auch dann, wenn der Urlaubszeitraum bereits vor Eintritt des Beschäftigungsverbots festgelegt war. Dies gilt auch für das tätigkeitsbezogene generelle Beschäftigungsverbot nach § 4 MuSchG, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keine zumutbare Ersatztätigkeit zugewiesen hat.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 07/17 ZR
BGH, Beschluss vom 16. November 2016, Az. XII ZB 362/15 = NJW 2017, 734 = FamRZ 2017, 191
Zugewinn: Einkünfte oder nicht? Wann greift die Ausnahme von der Privilegierung des § 1374 II BGB?
Sounds:
1. Bei unentgeltlichen Zuwendungen i.S.d. § 1374 II BGB ist zur Beantwortung der Frage, ob der Ausnahmefall der „Einkünfte" vorliegt, in erster Linie danach zu unterscheiden, ob sie zur Deckung des laufenden Lebensbedarfes dienen (dann „Einkünfte") oder ob sie die Vermögensbildung fördern sollen.
2. Ein aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziertes behindertengerechtes Fahrzeug ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs dem Anfangsvermögen nach § 1374 II BGB hinzuzurechnen.
Sachverhalt:
Die rechtskräftig geschiedenen Beteiligten streiten im Rahmen eines Zugewinnausgleichsanspruchs noch über die Bewertung eines behindertengerechten Kfz.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 06/17 ZR
BGH, Beschluss vom 28. September 2016, Az. XII ZB 487/15 = NJW 2017, 260
Sounds:
1. Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig. Es gilt eine Sperrwirkung von § 1361b BGB.
2. Die Qualifizierung als Ehewohnung i.S.d. § 1361b BGB hängt nicht davon ab, dass noch beideEhegatten in der Wohnung leben. Sie behält ihren Charakter als Ehewohnung während der gesamten Trennungszeit (Umkehrschluss v.a. aus § 1568a II BGB).
Sachverhalt:
Die Beteiligten sind seit 1991 miteinander verheiratet. Im Jahr 1999 erwarb der Antragsteller (Ehemann) ein Hausanwesen zum Alleineigentum, welches er fortan gemeinsam mit der Antragsgegnerin (Ehefrau) und den drei Kindern als Familienheim nutzte.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 06/17 ÖR
VGH München, Beschl. vom 20.04.2015, Az 4 CS 15.381, www.gesetze-bayern.desowie Die Fundstelle 2016, Rd. 134
Kein Held für die Öffentlichkeit – Verschwiegenheitspflicht des Gemeinderatsmitglieds überwiegt öffentliche Interessen
Sound:
Auch wenn der Mandatsträger glaubt, dass eine bestimmte Angelegenheit rechtswidrig oder sogar strafbar ist, kann er nicht einfach die „Flucht in die Öffentlichkeit" antreten, sondern er muss sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Sonst verstößt er gegen Art. 20 Abs. 2 GO.
Sachverhalt:
Die kreisangehörige Stadt G, Unterfranken, steckt in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Von dem im städtischen Auftrag erstellten sog. Konsolidierungsgutachten, das sich mit der Finanzsituation der Gemeinde beschäftigt, war dem A, der zu diesem Zeitpunkt Sprecher der SPD-Fraktion war, ebenso wie den übrigen Fraktionsvorsitzenden sowie den beiden stellvertretenden Bürgermeistern je ein Exemplar unter Hinweis auf eine nichtöffentliche Sachbehandlung für den internen Gebrauch ausgehändigt worden.
Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 05/17 ÖR
BVerwG, Urteil vom 23.11.2016, 4 CN 2.16 = jurisbyhemmer
Eigentum und seine Abwägungsrelevanz – war das Grundstück vor der Überplanung bebaubar oder nicht?
Sound:
Wenn durch eine Bauleitplanung bestehendes Baurecht entzogen oder verringert wird, muss die vorher gegebene Bebaubarkeit als erheblich abwägungsrelevant angesehen werden. Die vorherige Bebaubarkeit ist aber nur gegeben, wenn das Grundstück im Innenbereich gem. § 34 BauGB situiert ist.
Sachverhalt:
In der Gemeinde Lenggries in Oberbayern liegt ein ehemaligen Kasernengeländes mit einer Fläche von 20 ha, das mit einer Vielzahl von Gebäuden bebaut ist. Es handelt sich vor allem um zahlreiche Hallen, aber auch um einige Gebäude, in denen Soldaten untergebracht waren. Die Nutzung für ein Flugabwehrraketenbataillon gab die Bundeswehr im Jahr 2003 auf.Geschrieben von Martin Mielke
LAW Aktuell 04/17 ÖR
VGH München, Urteil vom 15.11.2016, Az. 10 BV 15.1049, www.landesanwaltschaft.bayern.de
Nachwirkungen einer polizeilichen Sicherstellung – wer kann den Herausgabeanspruch geltend machen?
Sound:
Ein Herausgabeanspruch nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 PAG setzt eine „Berechtigung" des Anspruchstellers voraus, also Eigentum oder berechtigten Besitz, die bloße Nichtermittelbarkeit des wahren Eigentümers genügt nicht.
Sachverhalt:
Im Mai 2009 wurde die Wohnung des K, der als Wohnungsentrümpler und Flohmarkthändler tätig war, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durchsucht und dabei u.a. eine große Menge Schmuck aufgefunden, der zum Teil beschlagnahmt wurde. K wurde mit Urteil des Amtsgerichts München wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Hehlerei zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Geschrieben von Ingo Gold
LAW Aktuell 05/17 ZR
BAG, Urteil vom 19. Juli 2016, Az. 2 AZR 468/15; vgl. auch NZA 2016, 1196
Anwendungsbereich des KSchG: Abgrenzung von Unternehmen, Betrieb und Betriebsteil
Sound:
1. § 23 I KSchG stellt auf die Betriebsgröße und nicht auf die Unternehmensgröße ab. Davon können nur in seltenen Fällen – etwa bei Missbrauch – Ausnahmen zugelassen werden.
2. Für die Abgrenzung zwischen einem Betrieb und einem
unselbständigen Betriebsteil ist entscheidend, wo über Arbeitsbedingungen und
Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen,
Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden. BAG, Urteil vom 20. Oktober 2016, Az. 6 AZR
471/15 = NZA 2016, 1527 Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums in der Freizeit: auch ohne konkret feststellbare Beeinträchtigungen wirksam! Sound: 1. Die Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin kann die
außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Berufskraftfahrers
auch dann rechtfertigen, wenn nicht feststeht, dass seine Fahrtüchtigkeit bei
von ihm durchgeführten Fahrten konkret beeinträchtigt war. 2. Informiert der Berufskraftfahrer seinen Arbeitgeber nicht
über den positiv anzeigenden Drogentest, sondern behauptet fälschlicherweise,
er dürfe wegen eines verlorenen Führerscheins am nächsten Tag nicht fahren, so
rechtfertigt diese Täuschung für sich genommen die fristlose Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Seite 90.6 von 138 - Artikel 896 bis 906 von insgesamt 1376 Artikel in dieser Rubrik. zurück81.682.683.684.685.686.687.688.689.690.691.692.693.694.695.696.697.698.699.6vor
Geschrieben von Ingo GoldLAW Aktuell 04/17 ZR
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