Band 5 - Nicole Scavarda-Taesler
Der Einfluss der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zum Arbeitsverhältnis der Frau
Ziel der Internationalen Arbeitsorganisation ist die weltweite
Verbreitung und Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit durch Schaffung
internationaler Arbeitsstandards in Form von Übereinkommen und
Empfehlungen.
Deutschland ist seit 1919 Mitglied in der
Internationalen Arbeitsorganisation. 1952 wurde die Bundesrepublik
Deutschland in die Internationale Arbeitsorganisation aufgenommen.
Welchen Einfluss haben die Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation auf das Arbeitsleben der Frauen in der
Bundesrepublik Deutschland? Anhand ausgewählter Übereinkommen, die
allesamt entweder direkt oder indirekt Auswirkungen auf das
Arbeitsverhältnis der Frauen haben, wird die Umsetzung dieser
Übereinkommen durch die Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Dabei
wird auch auf die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der
Europäischen Gemeinschaft näher eingegangen.
In diesem
Zusammenhang wird auch die Frage beantwortet, ob die Bundesrepublik
Deutschland noch eigenverantwortlich Übereinkommen mit der
Internationalen Arbeitsorganisation abschließen und ratifizieren darf
oder sie diese gar als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar kündigen
muss.
162 Seiten
Würzburg 2006
Rubrik Dissertationen anzeigen
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