Band 7 - Christine Wilhelm
Einvernehmlicher Verbandsaustritt als Vertrag zu Lasten Dritter? Eine rechtsdogmatische Untersuchung unter Berücksichtigung der vereins- verfassungs- und tarifrechtlichen Besonderheiten
Die einvernehmliche Beendigung von Rechtsverhältnissen ist als Ausfluss der grundrechtlich abgesicherten Privatautonomie grundsätzlich an keine Fristen gebunden. Das gilt nicht nur im Rahmen einer Zwei-Parteien-Rechtsbeziehung, sondern auch bei Verbandsverhältnissen.
Wie stellt sich aber die Rechtslage dar, wenn zumindest die einseitige Beendigung des Rechtsverhältnisses ausdrücklich zwischen den Parteien geregelt und diese an eine bestimmte Frist gebunden ist? Ist in diesemFall eine einvernehmliche fristlose Beendigung des Rechtsverhältnisses möglich, auch wenn dadurch (zumindest mittelbar) in die Rechtsstellung eines Drittes eingegriffen wird? Kann insbesondere ein Arbeitgeber, der Mitglied im Arbeitgeberverband ist, unmittelbar vor Abschluss eines neuen Tarifvertrags seine Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung durch einvernehmlichen Austritt beenden und dadurch eine Bindung an den künftigen Tarifvertrag umgehen?
Mit dieser Problematik setztsich die vorliegende Arbeit auseinander. Unmittelbarer Anlass sind drei arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die den einvernehmlichen Verbandsaustritt mit Blick auf die Rechte des sozialen Gegenspielers und seiner Mitglieder für unzulässig halten.
Dissertation der Universität Leipzig
153 Seiten
Würzburg 2006
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