Band 9 - Michael Buns
Die Voraussehbarkeit als Grenze in der Umwelthaftung - Eine rechtsvergleichende Untersuchung des Cambridge Water Falles
Ausgehend von dem bahnbrechenden Urteil des englischen House of Lords in der Sache Cambridge Water Company Ltd. v. Eastern Counties Leather Plc aus dem Jahre 1993 wird im ersten Teil das englische common law of torts einer Bestandsaufnahme unterzogen. Anhand der zentralen Leitentscheidungen wird für die Haftungstatbestände negligence, nuisance und die Regel aus Rylands v. Fletcher die Voraussehbarkeit in Gestalt des foreseeabiltytest als das zentrale Kriterium zur Haftungsbegrenzung herausgearbeitet. Inhalt und Funktion der foreseeability im Rahmen der verschiedenen Haftungs-tatbestände werden voneinander abgegrenzt.
Das so gewonnene Konzept zur foreseeability bildet den Vergleichsmaßstab für die rechtsvergleichende Untersuchung im zweiten Teil. Die funktionsäquivalenten Kriterien zur Haftungsbegrenzung im Rahmen der allgemeinen Verschuldenshaftung, der Umweltgefährdungshaftung sowie der Nachbarhaftung werden analysiert und anschließend mit der foreseeability verglichen.
Im dritten Teil wird die Frage untersucht, ob nicht die deutsche Umweltgefährdungshaftung nach dem Vorbild der Cambridge Water Entscheidung begrenzt und ein Voraussehbarkeitskriterium eingeführt werden sollte. Hierzu wird überprüft, inwiefern das Voraussehbarkeitskonzept mit den Funktionen strikter Haftung harmoniert und ob es in der Rechtsanwendung zur Wahrung der Balance zwischen Rechts-sicherheit und Praktikabilität geeignet ist. Im Ergebnis spricht sich der Verfasser aus umweltrechtspolitischen, prozessökonomischen sowie rechtsmethodischen Gründen für eine strikte deutsche Umwelthaftung aus.Dissertation der Universität Freiburg
174 Seiten
Würzburg 2006
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