Die typischen Probleme des Familienrechts: von
der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. § 1357 BGB; GbR;
Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger; §§ 1365; 1369 BGB) zum ehelichen
Güterrecht bis hin zur Scheidung. Gegenstand des Erbrechts sind die
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die möglichen Verfügungen
(Testament bzw. Erbvertrag) des Erblassers und was sie zum Inhalt haben
(z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage), Annahme und Ausschlagung der
Erbschaft sowie neben Fragen der Rechtsstellung des Erben (z.B. im
Verhältnis zum Erbschaftsbesitzer) auch das Pflichtteilsrecht und der
Erbschein.
Fazit: Das Wichtigste in Kürze für den schnellen Überblick.